Die doppelte Beweislast von Wundern

Wenn ein zunächst glaubhaftes Zeugnis für ein Ereignis vorliegt, das ein Wunder zu sein scheint, so liegt eine doppelte Beweislast bei denjenigen, die es als Wunder annehmen: Sie müssen beweisen, sowohl dass das Ereignis stattgefunden hat als auch dass es die Naturgesetze verletzte.

Dieselbe Beweislast gelte für das eigene Erleben von Wundern: Jedermann könne sich täuschen oder irren (vielleicht ist das Beobachtete ja ein Naturgesetz).

Aus: John Leslie Mackie, Das Wunder des Theismus, Reclam: Stuttgart 1985.