Die Gnade nimmt dem Willen nicht die Freiheit

“Durch das Gesetz kommt es zur Erkenntnis der Sünde” (Röm 3,20), durch den Glauben erlangt man Gnade zum Kampf gegen die Sünde, durch die Gnade kommt es dann zur Heilung der Seele vom Sündenschaden, durch die Gesundung der Seele zur Freiheit der Entscheidung, durch die freie Entscheidung erwächst die Liebe zur Gerechtigkeit, und schliesslich durch die Liebe zur Gerechtigkeit die Erfüllung des Gesetzes. Und demnach wird das Gesetz durch den Glauben nicht ausgehöhlt, sondern aufgerichtet; denn der Glaube empfängt die Gnade, mit deren Hilfe man das Gesetz erfüllen kann. Genauso wenig aber wird die freie Entscheidung durch die Gnade ausgehöhlt, sondern aufgerichtet. Denn die Gnade heilt den Willen, so dass man die Gerechtigkeit mit freiem Willen lieben kann.

Aurelius Augustinus. Der Geist und der Buchstabe. XXX,51.