{Aus der Blogsphäre} Gib, was du befiehlst – die schwierige Frage, die dahinter steht

Im Heidelberger Katechismus, Frage 9, werden wir gefragt:

Tut denn Gott dem Menschen nicht Unrecht, wenn er in seinem Gesetz etwas fordert, was der Mensch nicht tun kann? Nein, sondern Gott hat den Menschen so erschaffen, dass er es tun konnte. Der Mensch aber, vom Teufel angestiftet,  hat sich und alle seine Nachkommen durch mutwilligen Ungehorsam der Gabe Gottes beraubt.

Die Frage, die dahinter steht, ist folgende:

Ist es nicht ein moralisches Dilemma, dass Gott uns einerseits in das Verhängnis der Erbsünde hineingibt, und zwar durch unsere Geburt (die wir ja nicht verschuldet haben!), so dass wir »völlig verderbte«, d.h. ganz von Sünde durchdrungene Sünder sind; dass er dann aber andererseits von uns fordert, dass wir nach wie vor das Gesetz Gottes, seinen unbeugsamen moralischen Standard einhalten? Wirft dies nicht einen Schatten auf das Wesen Gottes? Ist dies nicht völlig ungerecht?

Zacharias Ursinus behandelt in seinen Vorlesungen zum Katechismus verschiedene Gegenargumente.

Er sagt, dies ist nur ungerecht, wenn der, der etwas fordert (Gott) nicht zuerst die Fähigkeit gegeben hat (was Gott allerdings hat, nämlich in der Erschaffung des Menschen!); wenn der Mensch nicht das Verhängnis selbst über sich gebracht und sich so selbst dieser Fähigkeit beraubt hat (was er jedoch hat, nämlich im Sündenfall!); und letztens, wenn die Erkenntnis, dass der Mensch der Forderung Gottes nicht nachkommen kann, nicht etwas Gutes beabsichtigt (nämlich die Sündenerkenntnis und die Umkehr des Menschen).

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