Suizidhilfe durch Ärzte

Die NZZ berichtet von Fällen der Suizidhilfe durch Ärzte:

Die heiklen Bereiche betreffen gemäss der Ethikkommission die Feststellung der Urteilsfähigkeit und die Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches, das Ausschliessen der Angehörigen oder des behandelnden Arztes, die Berücksichtigung der medizinischen Vorgeschichte des Patienten, die Suizidhilfe bei psychisch Kranken, bei chronisch Kranken und bei lebensmüden Menschen im hohen Alter.

Es wird auf einen in der «Schweizerischen Ärztezeitung» veröffentlichten Fall hingewiesen.

Eine Hausärztin beschreibt dort, wie sie bei einem an Krebs erkrankten 84-jährigen Mann Suizidhilfe leistete. Der Mann verlangte von der Ärztin, innerhalb kurzer Zeit zu sterben. Die Ärztin verzichtete deshalb auf den Beizug einer Sterbehilfeorganisation und besorgte selber das zur Selbsttötung verwendete Betäubungsmittel Natriumpentobarbital. Am nächsten Tag tötete sich der Mann im Beisein der Ehefrau, der Tochter sowie der Ärztin. Diese schreibt, dass sie etwas getan habe, das «nicht ihrem Hippokratischen Eid, aber umso mehr ihrer humanen Einstellung» entsprochen habe. Sie hoffe für alle «Schwerstleidenden», dass es bald mehr Ärzte gebe, «die den Wunsch nach einem begleitenden Abschied in Würde» respektierten.