Sünder und Gerechter gleichzeitig, “simul iustus et peccator”

Gerhard Kolb fasst Luthers Theologie über den gerechtfertigten Sünder schön zusammen:

Luther meinte zunächst, daß Vergebung der Sünde (remissio peccati) und Wegschaffung der Sünde (ablatio peccati) dassselbe seien. Er meinte, die Sünde sei für den Glaubenden eine hinter ihm liegende Angelegenheit, und erkannte, daß daraus Selbstsicherheit, Trägheit und Stolz des Menschen erwuchs. Die Sünde kommt dann also durch die Hintertür wieder herein. 

Deshalb korrigierte Luther seine und die damals gängige kirchliche Meinung: Der Christenmensch ist zeitlebens ganz und gar Sünder, aber auch ganz und gar gerechtfertigt. (Totus iustus – totus peccator). Er lebt also in einer unauflöslichen, jedoch nicht unentschiedenen Spannung.

Der Glaube und die Rechtfertigung durch Gott hat an der “Natur” der Sünde, oder wie Luther auch sagen kann, in ihrer “Substanz” nichts geändert. Aber nicht mehr derselbe ist der Mensch. Die Veränderung, die durch die Barmherzigkeit und die Vergebung Gottes in uns hervorgerufen wird, ist eine totale. Bis dahin lebte der Mensch bewußt oder unbewußt unter dem Gericht seiner Werke, also aus seinem sittlichen Selbstbewußtsein aus dem Bewußtsein heraus, es für sich und für andere wirklich recht machen zu können. Jetzt lebt er jetzt aus dem Glauben, daß Gott dem Sünder gnädig ist. Luther kann so sagen: wir sind Sünder dem Tatbestande nach,. Gerechte in der Hoffnung. (Peccator in re – iustus in spe). Beides gleichzeitig und doch so, daß beide – Sünder und Gerechter – im Menschen gleichwertig nebeneinander stehen, sondern der Kampf (von Gott her!) eigentlich schon zugunsten des Gerechten entschieden ist.

Vinzenz Pfnür, katholischer Reformationsforscher, hat hier die Belegstellen aus Luthers Römerbriefvorlesung aufgeführt und übersetzt.