Der Begriff “Erb-“Sünde ist freilich insofern fatal, als er abwegige Assoziationen auslöst: Er lässt das Missverständnis aufkommen, als ob es hier um genealogisch bestimmte Vorgänge im Sinne einer vererbten Krankheit gehe. Damit aber wäre das, was der Begriff meint, gerade in seiner Pointe verfehlt. Ebenso wie eine Erbkrankheit ein Verhängnis ist, das mich von aussen, von meinen Vorfahren trifft, an dem ich also ganz unschuldig bin, würde auch die Erbsünde aus einer Schuld in Schicksal verwandelt und ins Ausserpersönliche abgeschoben.
Doch weil gerade das eben nicht gemeint ist, sollte man lieber die lateineische Vorlage des Begriffs, peccatum originale, Ursünde, als Bezeichnung wählen. In diesem Sinne meint das Wort einen Schuldzusammenhang, in dem ich mich immer schon vorfinde. Es meint Prozesse, in die ich mich verwickelt sehe, die ich aber gleichwohl so mitvollziehe, dass ich mich nicht von ihnen als einem artfremden Andern distanzieren kann, sondern dass ich sie als Subjekt veranworten und von ihnen sagen muss: mea culpa, meine Schuld.
Helmut Thielicke, Mensch sein – Mensch werden, Piper & Co. Verlag: München Zürich 1976. (86-87)