Zu was ist der Wille des nicht erlösten Menschen fähig?

Der Vorwurf des Gegners Julian an Augustinus lautete (Aurelius Augustinus, Gegen zwei pelagianische Briefe, II,4 – IV,8):

Durch die Sünde des ersten Menschen, d. h. Adams, ging die freie Entscheidungskraft verloren und niemand hat jetzt noch die Macht, gut zu leben, sondern alle werden zur Sünde genötigt unter dem Zwang ihres Fleisches.

Augustinus antwortete darauf wie folgt:

Freilich ging die Freiheit durch die Sünde verloren, aber jene, die im Paradiese herrschte, die Freiheit, die volle Gerechtigkeit zu haben samt der Unsterblichkeit. Deshalb braucht die menschliche Natur die göttliche Gnade nach dem Worte des Herrn: ‚Wenn der Sohn euch frei macht, seid ihr wirklich frei’ (Jo 8,36), ja frei zu einem guten und gerechten Leben; denn die freie Entscheidungskraft ging im Sünder nicht so sehr verloren, dass durch sie die Menschen nicht sündigten, hauptsächlich alle, die mit Lust und Liebe zur Sünde sündigen und denen gut erscheint, was ihnen Spass macht.

Er streicht hervor, dass die Entscheidungskraft nur zum Bösen gebraucht werden kann:

‚Lasst euch in keiner Weise von den Widersachern einschüchtern! Das ist für sie ein Zeichen des Verderbens und eures Heils. Und dies von Gott, denn euch wurde es geschenkt für Christus, nicht nur an ihn zu glauben, sondern auch für ihn zu leiden’ (Phi 1,28f). Er sagt also, beides wurde geschenkt. Ebenso sagt er: ‚Friede sei den Brüdern und Liebe samt Glauben von Gott dem Vater und dem Herrn Jesus Christus’ (Eph 6,23). Lesen mögen sie auch das Wort des Herrn selbst: ‚Niemand kann zu mir kommen, wenn ihn der Vater, der mich gesandt hat, nicht zieht’ (Jo 6,44). … Zu Christus wird nämlich gezogen, dem es gegeben wird, an Christus zu glauben. Gegeben wird also denen die Macht, Kinder Gottes zu werden, die an ihn glauben (vgl. Jo 1,12), wenn eben dies zugegeben wird, kann sie nicht aus der freien Entscheidungskraft kommen. Denn diese Entscheidungskraft wird nicht frei zum Guten sein, wenn sie der Erlöser nicht befreit hat. Dagegen benützt der Mensch die freie Entscheidungskraft zum Bösen; denn die Freude an der Bosheit hat ihm ein verborgener und unverkennbarer Betrüger eingesät oder er sich selbst eingeredet.

Augustinus’ Fazit:

Einen gerechten Willen kann also nur haben, wer ohne vorausgegangene Verdienste die wahre, d. h die von oben frei gegebene Gnade empfangen hat.

Dieser Standpunkt wirft meines Erachtens zwei Anschlussfragen auf:

  • Hebt das Wirken der Gnade dann nicht die Freiheit auf?
  • Und: Nicht erlöste Menschen wirken nur Böses?

Ich verweise auf das Westminster Bekenntnis von 1647, Artikel 9.3. Dort wird präszisiert:

Der Mensch hat durch seinen Fall in den Stand der Sünde alle Fähigkeit des Willens zu irgend etwas geistlich Gutem, das mit dem Heil zusammenhängt, völlig verloren, so daß er als natürlicher Mensch, weil er von diesem Guten ganz und gar abgewandt und in Sünden tot ist, nicht in der Lage ist, sich durch seine eigene Kraft zu bekehren oder sich darauf vorzubereiten.