Gegensätzliche Interessen oder objektive Normen?

Betrachten wir zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein Befehl weitergegeben werden kann. Die erste Möglichkeit besteht in der Aufforderung: ‚Mach das und das!‘ Die angesprochene Person erwidert: ‚Warum soll ich das und das machen?‘ Ich antworte: ‚Weil ich es will‘. Hier habe ich dem Angesprochenen keinen Grund gegeben, das zu tun, was ich befohlen oder erbeten habe, es sei denn, der Betreffende hat besondere Gründe, meinen Wünschen nachzukommen. Wenn ich Ihr Vorgesetzter bin … oder sonstwie Macht oder Befehlsgewalt über Sie habe, oder wenn Sie mich lieben oder fürchten oder etwas von mir wollen, dann habe ich Ihnen mit meinem ‚Weil ich es will‘ tatsächlich einen Grund geliefert, wenn auch vielleicht keinen ausreichenden, das zu tun, was ich aufgetragen habe.

… Stellen wir dem die Möglichkeit gegenüber, bei der die Antwort auf die Frage ‚Warum soll ich das und das machen?‘ … nicht ‚Weil ich es will‘ lautet, sondern etwa ‚Weil das einige Leute freuen würde‘, oder ‚Weil es deine Pflicht ist‘. In diesem Fall ist der Grund zum Handeln entweder ein guter Grund, die zur Debatte stehende Handlung auszuführen, oder nicht, unabhängig davon, wer den Grund nennt, oder ob er überhaupt genannt wird. … Seine Verwendung unterstellt das Vorhandensein sachlicher Kriterien …. Von Normen wie Gerechtigkeit, Grosszügigkeit oder Pflicht. Die spezielle Verbindung zwischen dem Kontext der Äusserung und dem Zwang, einen Grund zu nennen, die im Fall der Äusserung persönlicher Vorlieben oder Wünsche immer besteht, wird im Fall moralischer oder anderer wertender Aussagen aufgelöst.

Die erste Möglichkeit sieht bei den unterschiedlichen Aussagen ein Aufeinandertreffen gegensätzlicher Interessen.

Die zweite Möglichkeit appelliert an objektive Normen.

Alasdair Macintyre. Der Verlust der Tugend. Campus: Frankfurt/New York 1987. (23)