(Ich schrieb meine Gedanken zum Artikel “Unsere Welt ist ein Konstrukt” nieder. Hier geht es zum ersten Teil.)
Stellen wir die drei Beispiele einander gegenüber.
- Eine Person versetzt einer anderen in Gegenwart von Zeugen Schläge.
- Eine bestens informierte Führungskraft streitet Wochen vor der ersten Entlassung vor versammelter Mannschaft ab, dass jemand entlassen wird.
- Ein Mitarbeitender rülpst bei einem Geschäftsessen nach jedem Gang.
Sie werden mir zustimmen, dass der erste Fall eine Gesetzesübertretung darstellt. Doch halt: Wäre das gleiche in einem Büro in Syrien oder in Ägypten passiert, so wäre kaum mit einem Eingreifen des Gesetzgebers zu rechnen gewesen. Im Gegenteil: Je nach Herkunft und Anwesenden wäre es sogar eine normale Tat gewesen. Die Frau könnte der christlichen Minderheit angehört haben, die eingeschüchtert werden sollte. Ausserdem würde ein Unterschied gemacht, ob ein Mann eine Frau oder eine Frau einen Mann schlägt usw.
Das wiederum bedeutet: Je nach religiösem Hintergrund wäre die Bewertung sogar im ersten Fall unterschiedlich ausgefallen. (Das, nebenbei bemerkt, deutet darauf hin, dass die Weltreligionen sehr unterschiedliche, einander widersprechende Überzeugungen lehren.) Man könnte darum sagen, dass die Bewertung vom aktuellen Übereinkommen einer Gesellschaft abhängt. Das ist in der Schweiz der Fall. Die Gesetzgebung der Schweiz stuft körperliche Gewalt normalerweise als Strafdelikt ein. (Auch hier gilt einschränkend: Wenn mir ein Psychiater Schuldunfähigkeit attestiert, dann könnte ich wahrscheinlich mildernde Umstände geltend machen. Das hat zur Folge, dass in unserer Gesellschaft zunehmend Täter bevorzugt und Opfer benachteiligt werden. Gemäss deiner Definition wäre das nur meine Konstruktion. Oder nach der Definition Ihres Artikels müsste mein Opfer sich einfach eine neue Perspektive aneignen und die körperliche Gewaltanwendung als Entwicklungsschritt in ihrem Leben interpretieren.)
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass ein Expertengremium (z. B. die religiösen Führer eines bestimmten Volkes) darüber befinden, ob eine Frau geschlagen werden kann oder nicht, und wenn ja, unter welchen Umständen. Das geltende Recht hängt dann nicht von der Gesetzgebung, sondern von einem kleinen Machtgremium ab. Es erklärt sich von selbst, dass deren Eigeninteressen bei der Urteilsbildung mitbestimmen werden.
Gehen wir zum zweiten Beispiel. Was die Mitarbeitenden als „Lüge“ bezeichnen, gilt in den Augen des Managers als „Weitsichtigkeit“ oder „Fürsorge“. Das bedeutet, die Bewertung ist widersprüchlich. Jeder behält in seinen Augen Recht. Es gibt keine unternehmensinterne Weisung, welche eine Konsequenz für das „Nein“ des Managers nach sich gezogen hätte. Ebenso wenig würde der Fall in einem anderen Unternehmen geahndet. Allenfalls diskutiert eine Ethikkommission darüber, ob und inwiefern ein „Nein“ des Managers in dieser Situation gerechtfertigt gewesen wäre. Ein Journalist hätte in einer Zeitung gegen den Manager wettern können. Ebenso hätte sich der Zorn in Leserbriefen über die Arroganz der Manager ergiessen können. Das hätte jedoch an der Interessen- und Kräfteverteilung nichts geändert. Jede Partei, ob Manager, Mitarbeiter, Zeitung oder Ethikkommission vertritt ihre Sichtweisen (Konstruktionen), die wiederum von ihren Interessen abhängig ist.
Erlauben Sie die Bemerkung: Ich kenne Manager, die unter vier Augen von einem „schlechten Gewissen“ sprechen, sich jedoch schnell mit Selbstrechtfertigungen zu beruhigen wissen. Dieser Mechanismus scheint umso besser eingespielt zu sein, je weiter jemand die Hierarchieleiter eines Unternehmens aufgestiegen ist. Das würden Sie wiederum als meine Konstruktion bezeichnen. Meine Frage: Wenn man 10‘000 Manager befragen würde und alle 10‘000 Manager von Momenten mit schlechtem Gewissen sprächen, was dann? Für „Evidenz“ bleibt im radikalen Konstruktivismus jedoch kein Platz.
Wiederum anders verhält es sich im dritten Fall. Wir beide würden von „sozialen Gepflogenheiten“ sprechen. Keinem würde einfallen, diesen innerhalb eines Geschäftsessens zuwider zu handeln (ausgenommen dem Fall, zu provozieren oder einen Spass zu machen). Ebenso wenig sind wir beide darüber verärgert, dass wir bei einem Geschäftsessen in China rülpsen würden. Es wäre ein paraverbales Zeichen dafür, dass es uns geschmeckt hat. Ich glaube, wir würden auch übereinstimmen in der Beurteilung, dass der erste Fall schwerer als der zweite, und der zweite schwer als der dritte wiegt.