Es muss beides verkündigt werden: Gesetz und Evangelium

Das alles bedeutet: man kommt zum rechten Verstehen und Ergreifen des Evangeliums nur von Gesetz her, aber wiederum auch erst vom Evangelium her zum heilsamen Verstehen und Gebrauchen des Gesetzes. So gehören Gesetz und Evangelium zusammen als ‚die zwei Testamente Gottes, verordnet zu unserer Seligkeit, daß wir von der Sünde frei gemacht würden‘. Dazu gehört nämlich beides: daß unsere Krankheit, die Sünde, uns zu Bewußtsein gebracht wird durch das Gesetz – das ist ‚eine große Wohltat‘ – und daß wir die Heilung im Evangelium suchen und finden. Daher muß das Amt am Wort beides verkündigen, Gesetz und Evangelium. So ist es Gottes Wille und Auftrag. […] Beides gehört zusammen, beides muß gewahrt bleiben in der Kirche: die Angst und der Schmerz unter dem Gesetz, der Trost und die Freude unter dem Evangelium. Dieses beides zusammen ist rechte evangelische Buße. […] (P. Althaus, Die Theologie Martin Luthers, 226-227)

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