Zwei Obwaldner Einwohnergemeinden haben dem Verein „Marsch fürs Läbe“ die Bewilligung für einen Gebetsmarsch verweigert. Den darauf folgenden Rekurs hat nun die Obwaldner Regierung ebenfalls abgelehnt. Bedenkenswert ist die Begründung, die auszugsweise in der Pressemeldung des Veranstalters nachzulesen ist. Er hält fest,
„dass die Einwohnergemeinderäte nicht davon ausgehen, dass die geplante Veranstaltung ,Bäte fürs Läbeʻ die öffentliche Ordnung und Ruhe stört, sondern das Störpotenzial von der erwarteten Gegendemonstration durch linksautonome Gruppierungen ausgeht.“ Doch gegen diese sieht sich der Regierungsrat nicht imstande, ein Verbot auszusprechen: „Grundsätzlich müsste nach dem Störerprinzip ein Verbot gegen die erwartete Gegenveranstaltung ausgesprochen werden. Da es sich bei der erwarteten Gegenveranstaltung aber um eine spontane Veranstaltung handelt, ist es nicht möglich, ein solches Verbot zu erlassen.“ … Der Regierungsrat bemerkt in seiner Begründung, dass die Nichterteilung der Bewilligung „nicht als Kniefall vor den Gegendemonstranten verstanden werden“ dürfe.
In meiner Analyse denke ich über den schrittweisen Rückzug der christlichen Weltanschauung aus dem öffentlichen Diskurs nach.
- Seit Jahrzehnten wird die Trennung zwischen einem öffentlichen und privaten Lebensbereich vorangetrieben. Der christliche Glaube ist in das „private Kämmerlein“ verbannt.
- Zudem wurden laufend Themen aus dem öffentlichen in den privaten Bereich „transferiert“.
- Die Frage nach dem Anfang des Lebens ist aus Sicht des Säkularismus entschieden. Vorgeburtliches Leben ist nicht gleichermassen qualifiziert wie geborenes (minderwertig). So hat es der Schweizer Souverän entschieden. Das Thema darf offenbar kaum mehr in den öffentlichen Raum gebracht werden.
- Die öffentliche Mehrheitsmeinung, vertreten durch die Medienelite, ist gemacht. Die Pluralität der Meinung wird zugelassen. Es wird jedoch eine Ausnahme gemacht: Die christliche Weltsicht. Dies ist nun die Welt- und Lebenssicht, dem unser Land entstammt. Wir haben uns lautlos davon verabschiedet.
- Der pragmatisch begründete Entscheid der Obwaldner Regierung ist nicht nur deshalb bedenklich, weil eine kleine Minderheit die öffentliche Hand so manipulieren kann, dass die öffentliche Meinungsäusserung beschnitten wird. Es ist ein weiterer (drastischer) Schritt zum Ausschluss der christlichen Weltsicht aus dem öffentlichen Diskurs.
Hier geht es zu meiner mündlichen Kurzanalyse.