Standpunkt: Gewaltsam für das Recht Kinder zu töten kämpfen?

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Bestürzt nahm ich von den massiven Ausschreitungen an einer unbewilligten Gegendemonstration am Marsch fürs Läbe Kenntnis (NZZ, SRF). Ich dachte über die Denkvoraussetzungen nach, die solchen Taten letzlich zugrunde liegen. Wer will diese schon zu Ende denken? Dann lieber das Recht für Widersprüche einfordern.

Gesetzgeber

  1. Es gibt keinen übergeordneten göttlichen Gesetzgeber.
  2. Menschen schaffen und verändern Gesetze.
  3. Das Gesetz über Abtreibung ist gesellschaftliche Übereinkunft.

Definitionshoheit

  1. Der Mensch definiert, wer Mensch ist.
  2. Es gibt einen Unterschied zwischen menschlichem Leben und Personsein.
  3. Ungeborene sind menschliches Leben, aber keine Personen.

Hierarchie

  1. Entscheidungsfähige Person entscheiden über nicht entscheidungsfähige Personen.
  2. Ein Ungeborenes ist nicht entscheidungsfähig.
  3. Erwachsene entscheiden über Ungeborene.

Funktionalität

  1. Der Grad der Funktionstüchtigkeit bestimmt über den Lebenswert.
  2. Das ungeborene Kind hat einen «Defekt».
  3. Das Kind ist nicht lebenswert.

Gewaltbereite Abtreibungsbefürworter

  1. Fundamentalisten setzen ihren weltanschaulichen Anspruch mit Gewalt durch.
  2. Unbewilligt Demonstrierende, die mit Wurfgeschossen gegen Polizisten vorgehen, verleihen damit ihrem Anspruch Nachdruck, ungeborene Kinder töten zu dürfen.
  3. Die Gegendemonstranten waren Fundamentalisten.