Das ist doch der Beschreibung von Sprüche 31 nicht unähnlich (schmunzel):
(In der Hausväterliteratur des 17. und 18. Jahrhunderts ist die) Hausmutter noch lange nicht mit der Hausfrau des späten 19. Jahrhunderts zu vergleichen, die auch unserem heutigen Verständnis nähersteht. Sie wird … als Betriebsleiterin angesprochen, die den Stand ihres Hauses repräsentiert und meistens über eine je nach Grösse des Besitzes mehr oder weniger grosse Anzahl von Bediensteten verfügt. ‘Hausmutter’ ist zu dieser Zeit noch ein Herrschaftsbegriff. Sie trägt genauso wie ihr Mann zum gemeinsamen Vermögen bei, und das kann nur wachsen, wenn sie als Betriebsleiterin die absolute Kontrolle über Ausgaben, Personal und Arbeitsabläufe ausübt. Sie steht nicht selbst in der Küche, melkt Kühe oder wechselt Windeln, sie muss aber die Kochrezepte und die Wertung der Zutaten kennen, um die Zubereitung standesgemässer Gerichte anzuordnen; sie sollte wissen, wie sich die Mägde beim Melken überwachen lassen, damit möglichst wenig Haare in die Butter gelangen oder damit nicht heimlich Milch abgezweigt wird; und sie sollte im Falle eines Brandes die Rettungsmassnahmen für den Hausrat koordinieren können. Ausserdem muss sie in der Lage sein, das Gut auch ohne ihren Ehemann zu führen.
… Das Konzept der bürgerlichen Hausfrau entwickelte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts. Bürgerliche Ehefrauen übernahmen immer mehr der Dienstleistungen, die vorher gegen Bezahlung ausgeführt worden waren (Stillen, Kochen, Kinderversorgung und -erziehung, Kleiderpflege und -herstellung, Einkaufen, Putzen etc.). Es galt als Zeichen von bürgerlichem Wohlstand, dass die Ehefrau nicht ‘arbeiten’ musste, was bedeutete, dass sie kein Geld verdienen durfte, weil es dem Ansehen des Mannes geschadet hätte.
Evke Rulffes. Die Erfindung der Hausfrau. Geschichte einer Entwertung. HarperCollins: Hamburg, 2021. (11-12)