Das bürgerliche und das geistliche Regiment bei Calvin

Auch Johannes Calvin spricht vom zweifachen Regiment in dieser Welt: Dem bürgerlichen und dem geistlichen.

Damit sich nun keiner an diesem Stein stößt, müssen wir zunächst bemerken, daß es unter den Menschen zweierlei Regiment gibt. Das eine ist geistlich (spirituale): es unterweist das Gewissen zur Frömmigkeit und zur Verehrung Gottes. Das andere ist bürgerlich (politicum): es erzieht uns zu den Pflichten der Menschlichkeit und des bürgerlichen Lebens, die unter den Menschen zu wahren sind. Gewöhnlich spricht man hier von „geistlicher“ und „zeitlicher“ Gerichtsgewalt. Diese Namen sind nicht unangemessen; sie haben folgende Bedeutung: Das Regiment von der ersten Art betrifft das Leben der Seele; das von der zweiten dagegen hat es mit dem zu tun, was zu dem gegenwärtigen Leben gehört; freilich befaßt es sich nicht allein mit Nahrung und Kleidung, sondern es schreibt auch Gesetze vor, nach welchen der Mensch unter Menschen sein Leben heilig, ehrbar und ordentlich einrichten soll. Jenes Regiment hat seinen Sitz tief im Herzen, dieses dagegen regelt allein die äußeren Sitten. (Institutio, III,19,15) 

Calvin legt Wert darauf, diese beiden Regimenter, “die völlig verschieden geartet sind, unbesonnen miteinander (zu) vermengen”. (Institutio, IV,20,1)