Standpunkt: Täterschutz

Gesetzt der Fall: 

Unter einer Gruppe von Menschen 
geschieht ein Unrecht, 
zum Beispiel eine Demütigung irgendwelcher Art. 

Die Rädelsführer können sie ungehindert wiederholen. 
Die Mitzeugen schweigen – aus Angst oder Desinteresse. 

Endlich fasst sich jemand ein Herz und bringt die Sache ans Licht. 
Er teilt den Sachverhalt den Verantwortlichen mit. 

Diese beschwichtigen, 
führen diskrete Gespräche mit den Betreffenden. 

Selbstverständlich will niemand etwas gewusst haben. 
Es gilt: Scham vor Schuld. 

Solange der Täter nicht öffentlich blossgestellt wird, 
ist alles in Ordnung. 

So einfach ist Täterschutz.