Über die fortschreitende Verstaatlichung der Familie

In der Schweiz wird am 3. März über einen Familienartikel in der Bundesverfassung abgestimmt. Gregor Rutz, Nationalrat, meint in einem Gastartikel der NZZ:

Mit Fug und Recht fragt man sich, was heute überhaupt noch privat ist. Bis zum letzten Winkel des Privatlebens ist bald alles gesetzlich geregelt. Auch ureigenste Bereiche des Familienlebens geraten zusehends in die Zuständigkeit staatlicher Organe. Was ist der Schutz des Privat- und Familienlebens, den unsere Bundesverfassung garantiert, noch wert? Das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit zeigt sich auch hier. Früher wurden Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegenüber staatlichen Eingriffen verstanden. Die heutige Wohlstandsgesellschaft dagegen ist von einer zunehmenden Anspruchsmentalität geprägt. So wird die Medienfreiheit nicht mehr als Schutz vor Staatsinterventionen gegenüber Presse und Fernsehen verstanden, sondern als Leistungsauftrag an den Staat, unter dem Titel «Service public» möglichst umfassende Programme zur Verfügung zu stellen. Man hat bald den Eindruck, die persönliche Freiheit sei dann am besten gewährleistet, wenn der Staat den Bürgern möglichst viele Entscheide abnimmt. Auch in den Bereichen Sport, Kultur und Religion nehmen staatliche Stellen immer mehr Einfluss. Dank grosszügigen Geldflüssen wehrt sich kaum jemand gegen die zunehmenden Interventionen aus den Amtsstuben. Und nun soll auch noch die Familie zur Staatssache erklärt werden.

Die staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen. Der Bund will zudem die «Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung» festlegen.