Zur Ewigkeit der Höllenstrafen

Ich habe im monumentalen geschichts-philosophischen Werk “Der Gottesstaat” von Augustinus weitergelesen. In dem über 13 Jahren (ca. 414 – 427 n. Chr.) entstandenen Werk, das aus 22 Büchern besteht, beschreibt er den Verlauf der beiden Staaten, des Gottes- und des Weltstaats. Deren Schlusspunkt bilden die Vollendung der beiden Reiche: Die Weissagung vom jüngsten Gericht (20. Buch), die Ewigkeit der Höllenstrafen (21. Buch) und die ewige Seligkeit (22. Buch).

Sehr interessant zu lesen sind die exegetischen Ausführungen von Augustinus:

  • Zum jüngsten Gericht vor allem Jesu Gerichtsworte (u. a. Joh 5,22ff), die Schlusskapitel der Offenbarung (Offb 20+21), aber auch alttestamentliche Abschnitte wie Jes 65+66 und Mal 3+4.
  • Zur Ewigkeit der Hollenstrafen  (u. a. Mk 9,48; Mt 25,41+46; Offb 20,11.15)

Er setzte sich aber auch mit konkreten Einwänden und Argumenten auseinander – u. a. diejenigen der Neuplatoniker. Hier sind einige:

  • 20,11 Ist es gerecht, dass schnell vollbrachte Sünde mit ewiger Strafe geahndet wird?
  • 20,12 Der Abfall Adams verdiente ewige Strafe
  • 20,13 Gegen die Platoniker: Reinigende Strafen
  • 20,14 Das ganze Menschenleben ist Strafe und Plage
  • 20,16 Gottes Gnade auf den verschiedenen Altersstufen
  • 20,17 Das falsche Mitleid derer, die nicht an ewige Höllenstrafen glauben
  • 20,23 Die ewige Pein des Teufels und der bösen Menschen
  • 20,24 Widerlegung der Ansicht, dass Gott auf Fürbitte der Heiligen alle Sünder beim Gericht begnadigen werde
  • 20,26 Wer sind die, welche wie ein Gebäude mit festem Fundamente durchs Feuer gerettet werden?

Aus: Aurelius Augustinus. Der Gottesstaat. dtv: München 2007.