Standpunkt: Vom Marktplatz der Meinungen ausgeschlossen – Testfall Abtreibung

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Für den diesjährigen Marsch fürs Läbe in Zürich gab es einige gerichtliche Hürden zu bewältigen. 2018 fanden ein Gebetstreffen in Flüeli-Ranft (Bericht kath.net) sowie der Marsch auf dem Bundesplatz (Bericht AZ) statt.

Der Statthalter bewilligte Mitte Jahr den anfänglich abgelehnten Marsch (Medienmitteilung; Beitrag SRF).

In seinem Rekursschreiben hatte der Anwalt der Veranstalter darauf verwiesen, dass bei Nachdemonstrationen zum 1.-Mai-Umzug im Verlauf der letzten Jahre sehr grosse Sachbeschädigungen erfolgt seien. Bei den Zürcher Märschen fürs Läbe in den Jahren 2010 bis 2015 hingegen sei es lediglich zu minimen Sachbeschädigungen gekommen. Da der 1.-Mai-Umzug jedoch jährlich bewilligt werde, liege hier eine Ungleichbehandlung vor. Der Statthalter folgte dieser Argumentation. Aufgrund der „durchaus voraussehbaren und nicht rein hypothetischen sicherheitspolizeilichen Risiken“ beim 1.-Mai-Umzug müsste der Stadtrat konsequenterweise auch diese Veranstaltung verbieten müssen.

Der Stadtradt rekurrierte gegen diesen Entscheid (Medienmitteilung, Beitrag SRF). André Müller gab in seinem Kommentar der NZZ vom 4.7.19 zu bedenken:

Jede 1.-Mai-Demonstration, das geht aus städtischen Zahlen hervor, führt zu weit höheren Schäden, nicht zuletzt wegen der unbewilligten Nachdemonstrationen. Auch dort verzichtet die Stadt darauf, mit einer zu restriktiven Bewilligungspraxis den ganzen Umzug in Sippenhaft zu nehmen, weil einige Unbelehrbare lieber Scheiben einwerfen, als für die Rechte der Arbeiterschaft zu demonstrieren. Die Frage stellt sich da schon, weshalb der linke Stadtrat bei den rechtskonservativen Abtreibungsgegnern mit anderen Ellen misst.

In diesem Fall kommt stossend hinzu, dass die Gewalt wohl von erklärten Gegnern des «Marschs fürs Läbe» ausginge. Die implizite Drohung, vor welcher der Stadtrat hier einknickt: «Wenn ihr diese Leute demonstrieren lässt, werden wir Chaos säen!» Ein demokratischer Rechtsstaat darf sich aber nicht von Unruhestiftern erpressen lassen, sonst entscheiden am Schluss diese, wer in Zürich noch eine Kundgebung abhalten darf und wer nicht. Die Zürcher Stadtpolizei ist, aufgrund zahlreicher Einsätze am 1. Mai oder an Hochrisiko-Fussballspielen, erfahren genug, um die Sicherheit aller Beteiligten zu garantieren.

Das Verwaltungsgericht bewilligte den diesjährigen Marsch (NZZ-Meldung).

Nun hat das Verwaltungsgericht ihnen zumindest teilweise recht gegeben und die Stadt Zürich damit beauftragt, bis zum 9. September eine Route für den Umzug auszuarbeiten. Die Appellwirkung einer stehenden Kundgebung sei mit einer solchen des ursprünglich beantragten Demonstrationszugs durch die Zürcher Innenstadt nicht vergleichbar…

Eine Gegendemo der Jungsozialisten ist ebenfalls erlaubt worden (NZZ).

Ein Blick noch über die Grenzen: In Nordirland demonstrierten 20‘000 Menschen gegen die Gesetzesanpassung (Meldung idea Schweiz). Am 21. September findet in Berlin der nächste Marsch statt (Veranstalterhinweis).