Zitat der Woche: Zwei völlig unterschiedliche Arten von Erkenntnis

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Immanuel Kant verfasste seine Inauguraldissertation vor seinem Antritt als Professor in Jena 1770 zum Thema «Echte Metaphysik ohne alle Beimischung des Sinnlichen». Manfred Kühn beschreibt in seiner ausgezeichneten Biografie die wegweisende – und aus christlicher Weltsicht fatale – Überlegung:

Eine der wichtigsten neuen Lehren der Inauguraldissertation Kants war seine radikale Unterscheidung zwischen ‘Intellekts’ und ‘Sinneswahrnehmung’. In diesem Werk vertrat er zum ersten Mal explizit den Standpunkt, dass diese beiden Fähigkeiten unabhängige und nichtaufeinander zurückführbare Quellen zweier völlig unterschiedlicher Arten von Erkenntnis seien. … Er behauptete sogar, dass wir zwei Welten einen mundus sensibilis und einen mundus intelligibilis, annehmen mussten. Jeder dieser Welten gehorcht ihren eigenen Grundsätzen und weist Form auf, die ihr eigentümlich sind, und jede von ihnen hat ihre eigenen Gegenstände: ‘Der Gegenstand der Sinnlichkeit ist sensibel; was aber nichts enthält, als was man durch die Verstandesausstattung erkennen kann, ist intelligibel. Das erstere hiess in den Schulen der Alten Phaenomenon, das letztere Noumenon.’ Das heisst, ‘dass das sinnlich Gedachte in Vorstellungen der Dinge besteht, wie sie erscheinen, das Intellektuelle aber, wie sie sind.’ (S. 225)

Ich füge hinzu: Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht trennen. Kant schloss damit de facto die Erkennbarkeit göttlicher Offenbarung aus.