Standpunkt: Widerspruch unerwünscht – Christen vom Marktplatz der Meinungen ausgeschlossen

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Patrice Zumsteg, Rechtsanwalt in Zürich und Verfasser der Dissertation zum Thema «Demonstrationen in der Stadt Zürich», hat für die NZZ vom 26.8.20 einen wichtigen Beitrag verfasst.

Torpediertes Recht zur Meinungsäusserung: “(Es ist) falsch und juristisch meiner Meinung nach unzulässig, wenn in der Stadt Zürich angeblich keine Demonstrationen dieser Art durchgeführt werden können. … (Die) Grundrechte (sollten) eigentlich ein Neben- und Gegeneinander von ganz unterschiedlichen Meinungen sicherstellen, die in einem offenen Diskurs aufeinandertreffen. Dies dient dem Schutz der Meinungen aller Mitglieder unserer Gesellschaft und damit insgesamt auch der Aufrechterhaltung einer lebendigen Demokratie.”

Anrecht auf öffentliche Bühne: “Bei der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit geht es darum, eine Chance zu haben, auf der Strasse – dem Bürgersteig – Menschen anzusprechen, die man sonst nicht erreichen könnte.”

Ungleichbehandlung & Political Correctness: “Wenn auch 2020 kein «Marsch fürs Läbe» in der Stadt Zürich bewilligt wird, so lässt dies nur den Schluss zu, dass die Gruppierung schlicht politisch unerwünscht ist. …
Widerspruch ist unerwünscht, und Grundrechte gelten nur für diejenigen, mit deren Anliegen die Regierenden ohnehin einverstanden sind.”

Selbstgewählte Marginalisierung? “Die – selbstgewählte – Marginalisierung hat auch zur Folge, dass es diesen Menschen an wirklich einflussreichen Fürsprechern fehlt.” Richtig, wir stehen der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung entgegen. Das sagt noch nichts über richtig und falsch aus.

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